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Anwaltskanzlei see vor kirche

Anwaltskanzlei Sande – Ihre Experten im Bereich Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Die Anwaltskanzlei Sande bietet jungen Menschen jeden Alters im Fall eines Ermittlungsverfahren rechtlichen Beistand. Dabei sind drei Altersgruppen zu unterscheiden:

Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig, d.h. sie können strafrechtlich für ihr Verhalten nicht verantwortlich gemacht werden. Das  Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens Maßnahmen anordnen.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind zwingend nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) zu behandeln.

Bei den Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren wird je nach Reifegrad des Beschuldigten und Art des Vergehens entweder Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung gebracht.

Die “Sanktionspalette” bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist weit gefächert,  so z.B. von Arbeitsweisungen, Sozialem Trainingskurs und Täter-Opfer-Ausgleich bis hin zum Arrest. Die härteste Sanktion ist die Jugendstrafe.

Jugend

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Tel.: 05254 - 948 302 600

Setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung und handeln Sie in solchen Fällen niemals vorschnell auf eigene Faust – gemeinsam finden wir den bestmöglichen Weg.