
Anwaltskanzlei Sande – Ihre Experten im Bereich Opferrecht
„Im Strafverfahren geht es doch nur um den Täter….“ hört man Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen oftmals sagen.
Richtig daran ist, dass im Strafverfahren Straftat und Schuld des Täters nach rechtsstaatlichen Maßstäben und Regelungen festgestellt werden müssen.
Es gibt allerdings – und dessen sind sich Opfer einer Straftat in der Regel nicht bewusst – vielfältige gesetzliche Regelungen, die speziell dem Opferschutz dienen. Sie sollten wissen, welche Rechte Sie als Opfer einer Straftat haben!
Deshalb bieten wir:
- juristische Aufklärung des Verletzten oder seiner Angehörigen über Rechte im Strafverfahren
- Beratung über einhergehende Rechte im Hinblick auf zivilrechtliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche
- Beratung über Ansprüche nach dem Opferschädigungsgesetz und die Beteiligung am Strafverfahren als Nebenkläger

Wir sind gerne für Sie da – Rufen Sie uns an!
Tel.: 05254 - 948 302 600