
Anwaltskanzlei Sande – Ihre Experten im Bereich Strafrecht
In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in das Freiheitsrecht des Bürgers ein wie im Rahmen eines Strafverfahrens: Die Strafverteidigung umfasst die Wahrnehmung der Interessen von Mandanten, denen eine Straftat zur Last gelegt wird und zwar in jedem Verfahrensstadium, also im Ermittlungsverfahren gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei sowie auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung. Die Anwaltskanzlei Sande in Paderborn steht Ihnen im Strafrecht jederzeit zur Seite.
Frühes Handeln lohnt sich!
Oftmals suchen Mandanten erst nach Erhalt der Anklageschrift oder gar erst wenige Tage vor der eigentlichen Hauptverhandlung den Anwalt auf, obwohl bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hätte hingewirkt werden können. Begehen Sie diesen Fehler nicht!

Rufen Sie uns an
Tel.: 05254 - 948 302 600
Keine Einlassung ohne Akteneinsicht!
Als Beschuldigter einer Straftat sind Sie grundsätzlich nicht zu einer Aussage verpflichtet. Unüberlegte Äußerungen können sich sehr nachteilig auswirken! Insbesondere bei polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen reden sich manche Beschuldigte um “Kopf und Kragen”!
Achtung – eine Aussage ohne Kenntnis des Akteninhalts kann Ihre Chancen auf eine Einstellung oder ein günstiges Urteil erheblich beeinträchtigen. Anzumerken ist, dass Ihne Akteneinsicht nur über Ihren Verteidiger in gewährt wird. Nach erfolgter Akteneinsicht werden wir eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten.
Unsere Tätigkeiten im Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Nebenklagevertretung
- Opferrecht
- Bußgeldverfahren
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Kapitaldelikte und Gewalttaten
- Sexualstraftaten